Das geltende Fernabsatzrecht formuliert eine Fülle an Informations- und Gestaltungspflichten, die für die notwendige Verbrauchertransparenz im Online-Geschäft sorgen sollen. Bei der Einrichtung Deines Webshops musst Du deshalb in rechtlicher Hinsicht einiges beachten.
Grundlegende rechtliche Anforderungen im Webshop und ihre Umsetzung
Die vorgegebenen Pflichtinhalte sollen Verbrauchern eine vollinformierte und transparente Kaufentscheidung ermöglichen. Entsprechend musst Du sie über die Person des Shop-Betreibers – also Dich –, Deine Vertragsbedingungen und den Umgang mit Bestellungen aufklären.
Neben vollständigen und rechtskonformen Rechtstexten musst Du als Shop-Betreiber für ordnungsgemäße Versand- und Zahlungsmittelfinformationen sorgen, ordnungsgemäße Preisangaben treffen, produktspezifische Hinweise geben und schließlich Deinen Bestellprozess nach gewissen Vorgaben gestalten.
Ein wichtiger Hinweis vorab: Der folgende Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und berücksichtigt nur die Erfüllung der relevantesten und für Shop-Betreiber allgemein geltenden Vorgaben. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wurden produktspezifische Informationspflichten – wie Sie etwa für energieverbrauchsrelevante Geräte, Elektroprodukte, Lebensmittel und Spielzeug gelten – nicht berücksichtigt.
I. Die Einbindung ordnungsgemäßer Rechtstexte
Der erste Schritt zur Absicherung Deines Webshops ist die ordnungsgemäße Einbindung gesetzlich verbindlicher Rechtstexte in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einer Widerrufsbelehrung, einer Datenschutzerklärung und einem rechtssicheren Impressum.
AGB mit Kundeninformationen
Rechtskonforme und vollständige AGB sind für Dich als Shop-Betreiber unumgänglich. Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelst Du die grundsätzlichen vertraglichen Rechte und Pflichten bei Vertragsschlüssen und bildest eine rechtliche Grundlage für alle Online-Bestellungen.
AGB erfüllen hierbei zwei wichtige Funktionen:
Zum einen erlauben sie Dir, zugunsten Deiner händlerischen Interessen von geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Teilen abzuweichen und so für Dich vorteilhaftere Rechtsfolgen vorzusehen. Zum anderen können in den AGB eine Reihe von Pflichtinformationen erfüllt werden, welche das Gesetz an Fernabsatzgeschäfte knüpft. Hierzu zählen etwa Informationen
- zur Funktionsweise des Online-Bestellprozesses,
- dazu, ob Vertragstexte von Dir gespeichert werden,
- dazu, wie sich Eingabefehler vor der Bestellung berichtigen lassen und
- dazu, welche Sprachen Du für den Vertragsschluss akzeptierst.
Die Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht bei Online-Käufen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses ermöglicht es ihnen, grundlos innerhalb von 14 Tagen nach der Warenlieferung eine Rückabwicklung des Vertrages einzuleiten und so gegen Rückgabe der Kaufsache den Kaufpreis zurückzufordern.
Über dieses elementare Verbraucherwiderrufsrecht musst Du in Deinem Webshop zwingend in Form einer Widerrufsbelehrung informieren. Die Widerrufsbelehrung muss dabei sowohl die Art und Weise der Ausübung als auch die Rechtsfolgen des Widerrufs beschreiben. Vordergründige Rechtsfolge ist, dass der Verbraucher die Ware an Dich zurückschicken und Du daraufhin den Kaufpreis samt Hinsendekosten erstatten musst. Weitere Rechtsfolgen des Widerrufs betreffen die Fragen, wer die Kosten für den Rückversand trägt und wie mit Wertminderungen des Produktes bei übermäßigem Gebrauch umgegangen wird.
Gleichzeitig musst Du in diesem Rahmen ein Musterformular bereitstellen, das der Verbraucher ausfüllen und Dir zukommen lassen kann, um so sein Widerrufsrecht auszuüben.
Die Datenschutzerklärung
Sobald Du in Deinem Webshop Bestellungen annimmst, verarbeitest Du personenbezogene Käuferdaten. Deshalb ist eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung unerlässlich.
Diese
Datenschutzerklärung muss nach gesetzlichem Vorbild detailliert über jede Form
von Datenverarbeitungen aufklären, denen sich Besucher Deines Shops
gegenübersehen.
Dazu zählen Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit Bestellungen sowie davon unabhängige
Datenerfassungen, etwa durch bestimmte Tracking- oder Analysedienste oder das
Versenden von Newslettern.
Hier informieren wir Dich übrigens über viele weitere Aspekte der DSGVO.
Das Impressum
Jeder Online-Shop benötigt ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Impressum. Das Impressum ist die zentrale Quelle für Informationen über Dich als Shop-Betreiber und muss zumindest folgende Informationen enthalten:
- Namen und Anschrift des Seitenbetreibers
- eine Mailadresse für Kontaktaufnahmen
- eine Telefonnummer
- die Umsatzsteueridentifikationsnummer (wenn vorhanden)
- bei juristischen Personen (GmbH, OHG etc.) die Angabe der vertretungsberechtigten Personen, die Handelsregisternummer und die Angabe des Registergerichts
Darüber hinaus musst Du im Impressum auch Informationen über europäische Streitschlichtungsinitiativen bereitstellen: So musst Du einerseits auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung mit einem klickbaren Link verweisen und andererseits angeben, ob Du zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet bist.
Auch wenn Shop-Betreiber regulär nie gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet sind, müssen die Informationen in jedem Impressum erscheinen.
Hinterlegung der Rechtstexte
Da es sich bei den oben benannten Rechtstexten um die elementaren rechtlichen Informationen Deines Webshops handelt, musst Du sie an einer zentralen Stelle hinterlegen. Wir empfehlen Dir, eine eigene Kategorie mit dem Titel „Rechtliches“ im Footer Deines Shops einzurichten und dort die einzelnen Dokumente mit entsprechender Bezeichnung zu verlinken.
Übrigens: Die IT-Recht Kanzlei bietet Händlern, die über einen eigenen Shop Waren vertreiben, passende abmahnsichere Rechtstexte an. Im App-Bereich Deines Webshops kannst Du Dir dann auch das Modul für die Schnittstellenübertragung kostenlos herunterladen.
II. Zahlungs- und Versandbedingungen
Deine Kunden müssen spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs eine Übersicht über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel und die Lieferbedingungen erhalten. Diese Informationspflicht kannst Du umsetzen, indem Du in Deinem Shop eine Seite mit dem Titel „Versand- und Zahlungsbedingungen“ einrichtest, die Du idealerweise ebenfalls im Bereich „Rechtliches“ hinterlegst.
Aufgegliedert in Versandinformationen einerseits und Zahlungsinformationen andererseits musst Du nun in den Bedingungen
- über Dein Liefergebiet aufklären und entsprechend die Länder auflisten, in welche Du versendest,
- die Versandkosten für jedes Land, in das Du lieferst, eindeutig benennen und
- die von Dir akzeptierten Zahlungsmittel auflisten.
Bietest Du ganz oder teilweise kostenlosen Versand an, musst Du dies ebenfalls hier angeben.
III. Korrekte Preisinformationen
Als Shop-Betreiber bist Du verpflichtet, transparente Preisangaben zu machen.
Mehrwertsteuer- und Versandkostenhinweis
Unter diese Verpflichtung fällt, dass Du Kunden über die in Deinen Preisen gesetzlich enthaltene Mehrwertsteuer und gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versandkosten informieren musst.
Diese Angaben müssen im Shop überall dort zu finden sein, von wo aus Nutzer Produkte in den virtuellen Warenkorb legen können. Das heißt: Du musst in unmittelbarer Nähe zum jeweiligen Gesamtpreis den Hinweis „inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten“ ausweisen. Das Wort „Versandkosten“ muss hierbei auf die von Dir eingerichtete Seite mit den Versand- und Zahlungsbedingungen (s. oben unter II.) verlinken.
Grundpreise
Wenn Du Produkte nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkaufst (z. B. Flüssigkeiten, Lebensmittel, Meterware etc.), gestaltet sich die Preistransparenz noch detaillierter. In diesem Fall musst Du bei jeder Preisangabe auch den Preis pro Einheit (Grundpreis) ergänzen.
Beträgt die Nettomenge des Produkts 250 g oder ml, bietet es sich an, den Grundpreis pro 100g oder ml anzugeben. Anderenfalls ist als Referenz stets der Preis pro Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter anzugeben. Die Angaben müssen überall dort zu finden sein, wo Du Preisangaben triffst. Dazu gehören also auch Produktübersichtsseiten und Produktlisten.
In Deinem Webshop ist in diesem Zusammenhang die Rede von einer Referenzeinheit. Um die entsprechenden Angaben einzugeben gehst Du über Produkte → Produkte anzeigen → Hinzufügen → Preis auf Weitere Optionen:
Wenn Du steuerrechtlich als Kleinunternehmer behandelt wirst und deshalb die Umsatzsteuer nicht abführst, gilt eine Besonderheit: In diesem Fall weist Du die Umsatzsteuer im Shop nicht aus – Du verzichtest also auf den eigentlichen Pflichthinweis „inkl. MwSt.“ und verweist lediglich auf die anfallenden Versandkosten.
Der Umgang mit Preisangaben als Kleinunternehmer
Als
Kleinunternehmer solltest Du auf jeder Produktseite, von der das Produkt in den
Warenkorb gelegt werden kann, über Deine Kleinunternehmereigenschaft mit
folgendem Hinweis aufklären:
„Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise (ggf. zzgl. Versandkosten).
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in
der Rechnung nicht ausgewiesen.“
IV. Allgemeine Produktinformationspflichten
Auf Produktseiten, von denen aus Verbraucher Deine Produkte in den Warenkorb legen können, musst Du bestimmte allgemeine und artikelbezogene Informationen bereitstellen.
Wesentliche Produkteigenschaften
Dabei musst Du über die „wesentlichen Eigenschaften“ eines jeden Produktes informieren. Welche Eigenschaften der Ware „wesentlich“ sind, hängt davon ab, welche Informationen der Verbraucher über das Produkt unbedingt erhalten muss, damit er das Angebot bewerten und mit Konkurrenzangeboten vergleichen kann.
Wesentlich zusammengefasst sind das jene Merkmale, ohne deren Kenntnis ein durchschnittlicher und vernünftig denkender Verbraucher, der sich einen gewissen Überblick über den betreffenden Markt verschafft hat, die Ware nicht erwerben würde. Dazu zählen beispielsweise die Größe oder Maße, die Zusammensetzung (ggf. Inhaltsstoffe/Zutaten), der Lieferumfang, der Einsatzzweck sowie Farbe und Material.
Lieferzeiten
Die zweite allgemeine Informationspflicht hält Dich als Shop-Betreiber zur Angabe von Lieferzeiten für das jeweilige Produkt an.
Du musst also angeben, binnen welchen Zeitraums das Produkt den Verbraucher voraussichtlich erreicht. Dabei solltest Du unbedingt „Circa“-Angaben oder sonstige Unbestimmtheiten vermeiden. Denn Kunden Deines Shops sollen laut Gesetz eine konkrete Information über den Liefertermin erhalten. Zulässig und üblich wiederum ist die Angabe in Form von „Lieferzeit: X-Y Werktage“.
Bitte beachte: Du musst den Zeitraum so bemessen, dass die maximale Lieferzeit tatsächlich nicht überschritten wird. Wird sie nämlich überschritten, kann dies als Irreführung über die Lieferfrist gewertet werden. Wird dahingegen das Produkt schneller geliefert, als von Dir ausgewiesen, ist das natürlich nicht schlimm.
V. Korrekte Gestaltung der Bestellseite
Wesentliche Bestimmungen gelten auch für die Ausgestaltung des Bestellprozesses.
Diese betreffen vor allem die Bestellübersichts- bzw. „Checkout“-Seite, von der aus Kunden ihre Bestellung verbindlich tätigen können.
Zum einen bist Du gehalten, auf dieser Seite die wesentlichen Produkteigenschaften erneut darzustellen. Diese müssen unmittelbar und direkt einsehbar sein, eine bloße Rückverlinkung auf die Produktseite reicht nicht aus.
Darüber hinaus muss der Bestellbutton besonderen Gestaltungsvorgaben folgen: Seine Beschriftung muss den Nutzer eindeutig darauf hinweisen, dass er einen entgeltpflichtigen Vertrag schließt, sobald er die Bestellung bestätigt.
Das Gesetz selbst empfiehlt die Bezeichnung „Jetzt kostenpflichtig bestellen“. Es ist aber auch jede andere Formulierung zulässig, die die Zahlungspflicht verdeutlicht – so etwa „Jetzt kaufen“.
Übrigens: Es herrscht die verbreitete Annahme, dass Verbraucher Deinen AGB und sonstigen Rechtstexten mittels Checkbox zustimmen bzw. zur Kenntnis nehmen. Das kannst Du machen, es ist aber absolut nicht erforderlich. Vielmehr werden die AGB schon dadurch Bestandteil geschlossener Verträge, indem Du sie in Deinen Webshop einbindest.
VI. Nachvertragliche Informationspflichten
Hat ein Kunde in Deinem Webshop einen Kauf getätigt, bist Du schließlich verpflichtet, ihm eine Bestellbestätigung zu übermitteln. So musst Du dem Kunden einerseits unverzüglich per Mail bestätigen, dass seine Bestellung eingegangen ist (sog. Bestelleingangsbestätigung). Andererseits bist Du gehalten, dem Kunden nach einer Bestellung Deine AGB und Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger zuzusenden. Dabei kannst Du wählen, ob Du sie in PDF-Form einer Bestätigungsmail anhängst oder ob Du sie ausgedruckt der Sendung beilegst.
Es ist praktisch, entweder bereits die Bestelleingangsbestätigung oder eine spätere Auftragsbestätigung automatisiert um die Rechtstexte in PDF-Form anzureichern. Damit stellst Du sicher, dass Du später nicht vergisst, die Dokumente tatsächlich zu versenden.
Um die rechtliche PDF zu aktivieren, gehst Du in Deinem Webshop auf Einstellungen → E-Mail-Ereignisse → Anhang rechtlicher Dokumente und wählst dort aus, welche Dokumente Du dem E-Mail-Ereignis „Eingangsbestätigung“ anhängen möchtest.
Warum das Ganze: Abmahnungen vorbeugen
Zugegeben: Die Fülle der gesetzlichen Pflichten im Online-Shop wirkt auf den ersten Blick überwältigend.
Es ist aber nicht nur wichtig, dass Du die Anforderungen umsetzt und Dich rechtskonform verhältst, um Deinen Kunden ein transparentes und vertrauenswürdiges Einkaufserlebnis zu bieten. Vielmehr ist es auch wirtschaftlich relevant, denn die ordnungsgemäße Erfüllung der Rechtspflichten schützt Dich vor kostspieligen Abmahnungen.
Abmahnungen können von Wettbewerben sowie von rechtsfähigen Schutzverbänden und Verbraucherschutzinstitutionen ausgesprochen werden, um ein gewisses wettbewerbswidriges Verhalten, also eine Verletzung des geltenden Wettbewerbsrechts zu rügen. Zum Wettbewerbsrecht zählen insbesondere die oben behandelten Verbraucherinformationspflichten des E-Commerce.
Mit der Rüge geht in Abmahnungen immer die Forderung einher, den gerügten Verstoß zukünftig zu unterlassen und hierfür binnen einer Frist eine sogenannte vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine vorgefertigte Erklärung liegt der Abmahnung in aller Regel bei.
Solltest Du tatsächlich einmal mit einer Abmahnung konfrontiert werden, empfehlen, wir Dir in jedem Fall, rechtlichen Rat hinzuzuziehen. Ein fachkundiger Anwalt kann nämlich prüfen, ob die Abmahnung überhaupt begründet ist – also ob Du tatsächlich einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß begangen hast.
Abmahnungen werden nur dann begründeterweise ausgesprochen, wenn sich Shop-Betreiber nicht oder unzureichend an das geltende Recht halten. Mit unserem Überblick zu den wichtigsten rechtsrelevanten Aspekten im E-Commerce geben wir Dir daher einen Leitfaden an die Hand, einem Abmahnrisiko wirksam vorzubeugen.
Hinweis: Wir bei STRATO bieten keine Rechtsberatung an und übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der rechtlichen Hinweise in diesem Artikel. Unser Anspruch ist es, Dich als Leser zu informieren. Sollten sich für Dich konkrete Fragen ergeben, wende Dich bitte an einen Rechtsexperten.
Hier geht's zu den STRATO Webshop-Angeboten.
F. Zimmermann sagte am
3 Fragen/Anmerkungen die für jeden Shop Betreiber wichtig sind:
wesentlichen Eigenschaften
Laut aktueller Rechtsprechung müssen die wesentlichen Eigenschaften auch auf der Kategorie Seite (wo alle Produkte sichtbar sind) angezeigt werden, z.B. Abmessungen, Inhalt etc. – Das ist im WebShop NOW Pro nicht der Fall. Kann man das Design der Produktdarstellung auf der Kategorie Seite ändern?
Gleiches gilt für den Warenkorb. Es ist nicht mehr zulässig das nur die Produktbezeichnung im Warenkorb steht die man dann anklicken kann, sondern es müssen auch im Warenkorb alle wesentlichen Eigenschaften sichtbar sein.
Wo kann man die Darstellung der Produkte im Warenkorb ändern?
Um die mail des Bestellers an den Versanddienstleister weiter zu geben, muss laut aktuellem Recht eine explizite Zustimmung erfragt werden. (z.B. nicht vor selektierte Checkbox)
Wo und wie kann man das im Bestellprozess umsetzen?
sagte am
Hallo F. Zimmermann,
Du hast absolut recht: Die wesentlichen Produkteigenschaften müssen dem Kunden vor Bestellabschluss angezeigt werden. Die Informationen trägst Du bei den Produkteinstellungen unter „Allgemein“ und dann „Rechtliches“ ein.
Deine zweite Frage nehme ich noch mal mit. Hier ist aber eine Lösung über eine Angabe im Rahmen der Datenschutzerklärung denkbar.
Viele Grüße
Lisa