Preisangabenverordnung: Diese Änderungen solltest du in deinem Webshop vornehmen

Preisangabenverordnung: Diese Änderungen solltest du in deinem Webshop vornehmen

Ab dem 28. Mai 2022 wird eine neue Preisangabenverordnung (PAngV) eingeführt, die unter anderem Neuregelungen für Preisdarstellungen in Webshops beinhaltet. In diesem Blogartikel erfährst du, welche Änderungen auf dich zukommen können und wie du dich am besten darauf vorbereitest.

Was ist die PAngV und was bedeutet das für dich?

Die Preisangabenverordnung sorgt für Transparenz zwischen Handel und Endkunden und soll einen bestmöglichen Preisvergleich sicherstellen. Die neue Version der PAngV tritt am 28. Mai 2022 in Kraft und beinhaltet Änderungen für sämtliche bestehende Preisangaben. Für deinen Websshop musst du gegebenenfalls bei den eingetragenen Preisermäßigungen und Referenzmengen aktiv werden.

Darstellung von Preisermäßigungen

Wenn du mit Rabatten auf deine Produkte werben möchtest, beziehen sich diese meist auf einen Streichpreis: zum Beispiel „20 % reduziert“ oder „15 € sparen“. Um Verbrauchertäuschungen zu vermeiden, sieht die neue PAngV vor, dass die Rabatte auf einem konkreten ursprünglichen Preis basieren müssen: dem niedrigsten Gesamtpreis aus den letzten 30 Tagen. Haben in der Zwischenzeit Preiserhöhungen stattgefunden, dürfen Rabatte nicht anhand des teureren Preises berechnet werden.

Davon ausgenommen sind:

  • Formulierungen wie „1+1 gratis“
  • Rabatte auf verderbliche Produkte, die durch ihre Haltbarkeit reduziert wurden
  • UVP-Angaben

Wenn Händler eine schrittweise Preisermäßigung vornehmen, können sie sich auf den niedrigsten Gesamtpreis vor dieser mehrfachen, andauernden Preisermäßigung beziehen.

Beispiel: Der Gesamtpreis deines Produkts betrug im gesamten letzten Jahr 200 Euro. Ab Januar beginnst du mit einer Ermäßigung auf 190 Euro, im Februar auf 160 Euro und im April schließlich auf 140 Euro. Den Rabatt darfst du im April auf 30 % ausstellen.

Angabe von Referenzmengen

Für viele Produkte müssen Waren mit einem Grundpreis ausgezeichnet werden, also dem Preis je Mengeneinheit – inklusive Umsatzsteuer und weitere Bestandteile. Dafür waren bis jetzt verschiedene Referenzmengen wie 100 Gramm oder Milliliter zulässig.

Mit der neuen PAngV gelten die Mengeneinheiten 1 Kilogramm oder 1 Liter als verbindliche Referenz für den Grundpreis. Du solltest also sicherstellen, dass alle Grundpreise in deinem Webshop auf diesen Standard umgestellt sind.

So nimmst du Änderungen an den Preisangaben vor

Sowohl Streichpreise als auch Referenzmengen lassen sich pro Produkt unter dem Abschnitt Preis vornehmen. Gehe dazu im Hauptmenü auf ProdukteProdukte anzeigen und wähle das jeweilige Produkt aus, um Änderungen direkt vorzunehmen:

Preis anpassen Webshop Now
Screenshot: Bearbeitung von Streichpreisen und Referenzeinheiten im Webshop Now

Musst du mehrere Änderungen vornehmen, lohnt sich ein Export der Produktdaten via CSV. Mehr Informationen dazu findest du in unserem Hilfebereich.

Hinweis: STRATO bietet keine Rechtsberatung an und übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieses Artikels. Bitte wende Dich bei konkreten Fragen oder für eine rechtliche Beratung an einen Rechtsexperten. Vor diesem Hintergrund bitten wir auch um Verständnis dafür, dass wir in den Kommentaren keine Rechtsfragen beantworten.

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Bildnachweis: Artikelbild von Christian Schröder auf Pixabay

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  1. Marko Heckel sagte am

    Neben den Referenzmengen und Preisermäßigungen geht es um weitere Themen in dieser Novelle. Mit dieser Novelle der Preisangabenverordnung müssen Lebensmittel, auf die ein Pfand anfällt, auch in Online-Shops entsprechend gekennzeichnet werden. Nach der Verordnung muss der Pfandbetrag neben dem Gesamtpreis angegeben werden. Er darf nicht einbezogen werden. Dies ist bei unserem Strato-Shop nicht möglich. Wann wird das umgesetzt?

    Antworten
  2. Daniel sagte am

    Hallo zusammen,

    Ich sehe da aber trotzdem ein Problem, soweit ich das verstehe muss beim durchgestrichenem Preis auch UVP davor stehen wenn es sich um diesen handelt. Das kann der Strato Webshop aus heutiger Sicht nicht!
    Was bedeutet das jegliche „Angebote“ nur als Normalpreis dargestellt werden können.
    Ich hoffe das hier eine schnelle Aktualisierung kommt.

    Antworten
    • Vladimir Simović sagte am

      Hallo Daniel,

      „muss beim durchgestrichenem Preis auch UVP davor stehen“

      wir haben das Thema prüfen lassen und die Einschätzung ist, dass es nicht zwingend notwendig ist. Dennoch ist der Plan künftig, die Texte am Produktpreis durch den Händler anpassbar zu machen. Wann es genau umgesetzt ist, kann ich derzeit noch nicht sagen.

      Viele Grüße
      Vladimir

      Antworten

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