Impressum und Datenschutzerklärung: Worauf muss ich achten?

Impressum und Datenschutzerklärung: Worauf muss ich achten?

Wer eine Website betreibt, kommt um Rechtstexte nicht herum. Wir haben einen Anwalt gefragt: Wann brauche ich ein Impressum, wann eine Datenschutzerklärung? Was muss in den Texten stehen? Und wo auf der Website binde ich sie ein?

Wann ist ein Impressum Pflicht?

Dr. Baldus: „Laut Telemediengesetz § 5 braucht man ein Impressum, wenn die Website geschäftsmäßig betrieben wird. Ein Impressum wird also immer dann benötigt, wenn es sich um die Homepage eines Unternehmens handelt oder eines Selbstständigen wie zum Beispiel einem Arzt oder Architekten, dessen Website einen wirtschaftlichen Hintergrund hat.

Bei einer privaten Homepage wird ein Impressum benötigt, wenn zum Beispiel Werbebanner oder Affiliate-Links auf der Seite eingesetzt werden. Dann verliert die Homepage ihren rein privaten Charakter. Wer einen Blog betreibt, kann ebenfalls zur Angabe eines Impressums verpflichtet sein, wenn die Beiträge journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Mein Tipp: In Zweifelsfällen empfiehlt sich die Angabe eines Impressums.“

Was muss konkret im Impressum stehen?

Dr. Baldus: „Welche Angaben alle im Impressum stehen, hängt davon ab, ob die Website von einer Privatperson oder von einer juristischen Person betrieben wird. Bei einer Privatperson reichen im Regelfall schon Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aus.

Hierbei ein wichtiger Hinweis: Der Name muss vollständig ausgeschrieben werden, also beispielsweise Peter Müller. Wer nur P. Müller angibt, kann abgemahnt werden. Der Grund: Es muss eine sogenannte ladungsfähige Anschrift angegeben werden. Das heißt: Kommt es zu einem Rechtsschreit, muss der Websitebetreiber eindeutig identifizierbar sein, damit er zu einem Gerichtstermin geladen werden kann.“

Bei Selbstständigen wie etwa Architekten oder Rechtsanwälten müssen zusätzlich noch Angaben zur Kammerzugehörigkeit und Berufsbezeichnung gemacht werden. Sofern eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorhanden ist, muss diese auch genannt werden. Die reguläre Steuernummer gehört dagegen nicht in das Impressum.

Bei juristischen Personen, zum Beispiel bei einer GmbH oder AG, müssen unter anderem der Vertretungsberechtigte, das Handelsregister und die Handelsregisternummer offen gelegt werden. “ (Beispiel unten)

Vorsicht bei der Angabe der Bankverbindung!

Dr. Baldus: „Im Netz sind viele Seiten mit Angabe der Bankverbindung im Impressum zu finden. Oft ist das bei Shopseiten mit der Zahlmöglichkeit Überweisung der Fall. Hier gibt es aber eine Missbrauchsgefahr. Deshalb rate ich davon ab, die Bankverbindung öffentlich zugänglich zu machen.“

Wann brauche ich eine Datenschutzerklärung?

Dr. Baldus: „Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, wenn über die Website personenbezogene Daten erhoben werden. Eine Erhebung findet etwa auf Shopseiten im Rahmen des Warenkorbprozesses statt. Für die Lieferung und Bezahlung der Ware werden personenbezogene Daten wie Name und Anschrift benötigt.

Aber auch auf reinen Webpräsenzseiten, also auf Visitenkarten-Seiten oder bei Verkaufsangeboten findet im Regelfall eine Datenerhebung statt, etwa über das angebotene Kontaktformular oder über Webanalysetools wie Google Analytics. Wichtig: Bei der Erhebung von Daten per Kontaktformular empfehle ich ausdrücklich, ein als sicher anerkanntes Verschlüsselungsverfahren wie SSL zu verwenden.“

Welche Angaben muss ich in der Datenschutzerklärung machen?

Dr. Baldus: „Durch die DSGVO hat die Datenschutzerklärung an Bedeutung gewonnen. Die Datenschutzerklärung muss unter anderem über Verarbeitungszwecke, Empfänger, Rechtsgrundlagen, Speicherfristen und Verantwortliche Auskunft erteilen. Der Webseitenbesucher muss insbesondere auch über die ihm zustehenden Rechte wie das Recht auf Auskunft oder Löschung informiert werden. Da eine Datenverarbeitung grundsätzlich verboten ist, benötigt man immer eine Rechtsgrundlage.

Bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen ist die Vertragserfüllung die einschlägige Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und –verarbeitung. Für die Abfrage besonderer Daten, wie Geburtsdatum, Geschlecht oder Gesundheitsdaten) sowie für besondere Verarbeitungszwecke wie die Weitergabe der Kontaktdaten an Versanddienstleister oder die Anmeldung zu einem Newsletter benötigt man hingegen in den meisten Fällen eine aktiv erteilte Einwilligung, etwa durch eine Checkbox.“

Kann ich für fehlende Angaben in der Datenschutzerklärung abgemahnt werden?

Dr. Baldus: „Insbesondere die im Hintergrund laufende Datenerhebung über Social Plugins und ähnlicher Trackingtools steht aktuell im Fokus der Datenschutzbehörden und Gerichte. Es gab auch schon Abmahnungen in diesem Bereich, aber es fehlt noch eine höchstrichterliche beziehungsweise gesetzgeberische Klärung, ob datenschutzrechtliche Verstöße von Konkurrenten überhaupt abgemahnt werden dürfen. Bislang liegen zu dieser Frage unterschiedlich lautende Gerichtsentscheidungen vor. Neben Konkurrenten können aber auch Verbände wie die Verbraucherzentrale Datenschutzverstöße abmahnen.“

Wo auf meiner Website soll ich das Impressum und die Datenschutzerklärung platzieren?

Dr. Baldus: „Die Dokumente müssen von jeder Seite aus über deutlich gekennzeichnete Links nach spätestens zwei Klicks aufzurufen sein – zum Beispiel ganz unten im Footer. In der Praxis üblich sind die Linkbezeichnungen Impressum und Datenschutz oder Datenschutzerklärung.“

Beispiel-Impressum für eine GmbH

Bitte beachtet:  Das ist nur ein Muster, das eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann, da im Einzelfall zusätzliche Angaben notwendig sein können.


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vertreten durch: Geschäftsführer Max Mustermann

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STRATO kann und darf keine Rechtsberatung geben

Dass wir hier einen Anwalt zu Wort kommen lassen, hat einen guten Grund: Als Internet Service Provider darf STRATO keine Rechtsberatung leisten. Trotzdem wollen wir Euch eine Hilfe an die Hand geben. Für weitere Informationen zum Thema und rechtssichere Aussagen solltet Ihr Euch jedoch immer an legitimierte Anbieter für Rechtsberatung – oder einen Dienst wie janolaw – wenden.

Der Interviewpartner

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bereits seit 2006 bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Hosting-Service. Er beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um Webseiten, Online-Shops, E-Commerce und als Datenschutzbeauftragter insbesondere mit der DSGVO.

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  1. Daniel sagte am

    Hallo,
    eine kurze Frage habe ich zu den Webfonts beim Webshop, damit ich meine Datenschutzerklärung entsprechend anpassen kann: Werden diese genutzt – und wenn ja, woher geladen?
    Besten Dank für eine kurze Info!

    Antworten
  2. RW sagte am

    Wo findet ein User des Homepagebaustens Informationen, welche personenbezogenen Daten (z.B. IP-Adresse etc.) Strato im Hintergrund auf einer mit dem Baukasten erstellen Seite mit Kontaktformular denn erhebt, über die in der Datenschutzerklärung informiert werden muss? Vielen Dank

    Antworten

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