E-Mail-Archivierung: Worauf muss ich achten?

E-Mail-Archivierung: Worauf muss ich achten?

Unternehmen müssen steuerrelevante E-Mails rechtssicher archivieren. Das regeln Grundsätze der Finanzverwaltung: die GoBD. Doch was heißt das für Dich und Dein Business konkret? Wir fragen einen Experten.

Video ansehen

Hallo Frieder, worum geht es bei der Aufbewahrungspflicht für E-Mails und wer ist davon betroffen?

Die Aufbewahrungspflicht ergibt sich im Wesentlichen aus der Abgabenordnung, dem Handelsgesetzbuch und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Die Vorgaben verpflichten Unternehmen dazu, geschäftliche E-Mails und Anhänge vollständig zu archivieren. Der Zweck ist unter anderem, Geschäftsvorfälle bei steuerrechtlichen Fragen nachvollziehen zu können.

Die Verantwortung für eine korrekte Mail-Archivierung liegt bei der Geschäftsführung. Für private Nutzer gelten diese Vorgaben nicht. Sie müssen ihre E-Mails nicht archivieren.

Welche E-Mail-Daten muss ein Unternehmen konkret archivieren?

Die Vorgaben betreffen in erster Linie Buchungsbelege sowie Handels- und Geschäftsbriefe. Buchungsbelege sind solche Unterlagen, die einzelne Geschäftsvorfälle dokumentieren – zum Beispiel Rechnungen. Handels- und Geschäftsbriefe sind Schriftverkehr, der ein Geschäft vorbereitet, abschließt, durchführt oder der Rückabwicklung dient. Das betrifft zum Beispiel Lieferscheine oder Reklamationsschreiben.

Auch E-Mails mit folgenden Inhalten müssen archiviert werden:

  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Inventare
  • Jahresabschlüsse
  • Lageberichte
  • Eröffnungsbilanzen

Diese Liste stellt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Inhalte ergeben sich aus § 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB. Im Einzelfall sollten Unternehmen sich rechtlichen Rat einholen.

Wie müssen Unternehmen E-Mails archivieren?

Um ihren Mail-Verkehr rechtssicher zu archivieren, sollten Unternehmen unter anderem die folgenden Aspekte beachten:

  • Vollständig: Unternehmen müssen alle eingehenden und ausgehenden Mails mitsamt Anhängen archivieren. Bei der Archivierung dürfen keine steuerrechtlich relevanten Daten verloren gehen.

  • Manipulationssicher: Unternehmen müssen die Daten unverändert archivieren und sicherstellen, dass diese unverändert bleiben.

  • Jederzeit verfügbar: Wichtig ist, dass die Daten lesbar sind. Ein berechtigter Auditor muss einzelne Mails oder Anhänge im Archiv wiederfinden und überprüfen können.

  • Maschinell auswertbar: Unternehmen müssen die Daten elektronisch speichern, damit auch Maschinen diese auslesen können. Es reicht also nicht, die Daten auszudrucken.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz gemäß DSGVO. Diesen müssen Unternehmen auch bei der Mail-Archivierung einhalten. Das betrifft unter anderem die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die die DSGVO vorsieht, um die Daten zu schützen.

Stichwort Datenschutz: Gibt es auch Mails, die ein Unternehmen nicht archivieren sollte?

Ja! Grundsätzlich dürfen basierend auf dem Grundsatz der Datenminimierung keine Daten gespeichert werden, die nicht der Aufbewahrungspflicht unterliegen und für die kein Verarbeitungszweck definiert wurde oder bei denen dieser Zweck weggefallen ist (z.B. durch Vertragsbeendigung). Darunter fallen zum Beispiel auch private E-Mails der Mitarbeiter. Deshalb müssen Unternehmen sicherstellen, dass diese nicht ins Archiv gelangen – es sei denn, die Mitarbeiter erteilen dem Unternehmen die ausdrückliche Erlaubnis. Eine solche können Sie im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Ein weiteres Beispiel: Auch die Kommunikation mit dem Betriebsrat darf aus Datenschutzgründen nicht mit ins Archiv. Das Gleiche gilt für Bewerbungen.

Es gibt auch solche Mails, die ein Unternehmen zwar archivieren darf, aber nicht muss. Das betrifft zum Beispiel Bestellungen, die nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Das kann passieren, wenn beispielsweise ein Kunde eine Bestellung widerruft. Auch rein werbliche Mails wie Newsletter müssen Unternehmen nicht archivieren – von Spam ganz zu schweigen.

Wie lange müssen Unternehmen E-Mails archivieren?

Anders als bei einem Backup müssen Unternehmen Ihr E-Mail-Archiv langfristig speichern. Der Zeitraum hängt vom Dokument ab: Für Buchungsbelege gilt eine Frist von 10 Jahren. Handels- und Geschäftsbriefe müssen Unternehmen für 6 Jahre archivieren.

Vielen Dank für das Gespräch, Frieder!

Der Interviewpartner

Frieder Schelle ist Team Leader Legal Consultants bei der Trusted Shops GmbH im Bereich Legal Services, Blog-Autor und setzt sich seit einem Jahrzehnt intensiv mit E-Commerce- und Medienrecht auseinander.

STRATO darf keine Rechtsberatung geben.

Wir bei STRATO haben den Anspruch, unsere Leser im Blog zu wichtigen Themen zu informieren. Wir sind jedoch keine Anwälte und dürfen keine Rechtsberatung geben. Deshalb haben wir auch Frieder für diesen Beitrag interviewt. Wenn Du Fragen zu rechtlichen Themen hast, wende Dich dafür bitte an einen legitimierten Rechtsexperten.

Du suchst nach einer Lösung, um Deine Mails zu archivieren?

Zur STRATO Mail-Archivierung

Schlagworte: , ,

Teilen

  1. lisa sagte am

    im mail-archiv kann ich auch noch einzelne mails löschen, z.b. mitarbeiter-mails nachdem der MA ausgeschieden ist?

    Antworten
  2. EFI Reisen GmbH sagte am

    Anfrage: Archivierung Mails, Geschäftsbriefe und Rechnungen, welche Kosten werden dafür von ihrem Unternehmen gefordert ?

    Antworten
    • Oliver Meiners sagte am

      Hallo,

      die STRATO Mail-Archivierung kostet 2,50 Euro im Monat, solange die Größe Ihres Archivs 5 Gigabyte nicht übersteigt. Sobald Ihr Archiv größer wird als 5 Gigabyte, kostet jedes zusätzliche Gigabyte weitere 50 Cent im Monat.

      Viele Grüße
      Oliver

      Antworten
  3. Walter Napf sagte am

    Müssen Emails mit Rechnungen, die ausgedruckt und abgelegt wurden auch archiviert werden?

    Antworten
    • Oliver Meiners sagte am

      Hallo Walter,

      bitte habe Verständnis, dass ich Dir keine Rechtsberatung geben darf. Wende Dich mit Deiner Frage am besten an einen legitimierten Anbieter für Rechtsberatung.

      Viele Grüße
      Oliver

      Antworten
    • Stefan Kreuschner sagte am

      Moin, selbstverständlich müssen diese Mails archiviert werden. Die GoBD schreibt vor, das die ursprüngliche (in diesem Fall elektronische) Version aufbewahrt werden muss.

      Antworten
  4. Hubert Haas sagte am

    Hallo Oliver,

    zunächst herzlichen Dank für Eure Infos über die doch wichtige E-Mail-Archivierung. Zwei Fragen:

    * Was heißt eigentlich manipulationssichere Archivierung genau? Ich glaube, da geistert viel Halbwissen durch die Geschäftswelt. Mein IT- und Organisationsberater z. B. sagt mir, dass er seine Buchungsbelege jahrgangsweise auf eine CD brennen würde. Klingt pfiffig ist es das aber?

    * Macht der Steuergesetzgebung einen Unterschied zwischen E-Mails und klasisschen (Papier-)Briefen? Ich meine, früher hat man seine Geschäftsbriefe in dicken Aktenordnern aufgehoben, aber man konnte trotzdem nachträglich noch Briefe rein- oder rausnehmen.

    Herzlichen Grüße
    Hubert

    Antworten
    • Oliver Meiners sagte am

      Hallo Hubert,

      es freut mich, dass Du den Beitrag hilfreich findest.

      Deine Fragen kann ich Dir an dieser Stelle leider nicht beantworten. Der Grund: Ich bin nicht berechtigt, Dir eine Rechtsberatung zu geben. Wende Dich am besten an einen legitimierten Rechtsexperten. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

      Viele Grüße
      Oliver

      Antworten
  5. Schmidt, Jürgen sagte am

    Hallo, Guten Tag,
    ich habe bei STRATO eine Homepage meines Heimatvereins. Dazu gibt es zwei eigene E-Mail Adressen.
    Kann und sollte ich die dort liegenden E-Mails bei STRATO archivieren lassen, auch wenn wir kein e.V. sind und wenn die E-Mails überwiegend Anfragen und Antworten mit Fotos enthalten?
    Weiterhin: könnte ich z.B. auch alle andren E-Mails, die auf verschiedenen Adressen eingehen und gesendet werden bei STRATO archivieren?
    Was kostet die Sache jetzt und später?
    Gruß Jürgen

    Antworten
    • Oliver Meiners sagte am

      Hallo Jürgen,

      deine erste Frage darf ich Dir leider nicht beantworten. Ich bin nämlich nicht berechtigt, Dir und unseren anderen Lesern eine Rechtsberatung zu geben.

      Zu Deiner zweiten Frage: Aktuell ist es leider nicht möglich, Mails von Fremdanbietern mit der STRATO Mail-Archivierung zu archivieren. Der Grund: Damit das Archiv revisionssicher ist, müssen wir sicherstellen, dass die Mails unverändert gespeichert werden. Kommt eine Mail über “Umwege” zu uns, können wir das nicht gewährleisten. Unsere Produktmanager arbeiten aber an einer Lösung, dies in Zukunft technisch zu ermöglichen.

      Die Mail-Archivierung kostet 2,50 € im Monat, solange Dein Archiv nicht größer wird als 5 Gigabyte. Danach zahlst Du für jeden zusätzlichen Gigabyte außerdem 50 Cent im Monat.

      Viele Grüße
      Oliver

      Antworten
Weitere Kommentare laden

Sie können erst kommentieren, wenn Sie unseren Datenschutzbestimmungen und den Cookies zugestimmt haben. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir andernfalls keine personenbezogenen Daten von Ihnen aufzeichnen.

Klicken Sie dazu einfach unten im Browser Fenster auf den blauen Button Akzeptieren. Nach dem Neuladen der Seite können Sie Ihr Kommentar schreiben.

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um die Nutzung der Seite zu verbessern, den Erfolg von Werbemaßnahmen zu messen und interessengerechte Werbung anzuzeigen. Durch die Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Informationen