Rund 55.000 Ferienunterkünfte in Deutschland wetteifern um Urlaubsgäste. Mit einer klug ausgewählten Internet-Adresse habt Ihr einen Vorsprung vor der Konkurrenz. Wir geben 5 Tipps, worauf es bei der Adresse ankommt.
Tipp 1: Einfach ist einprägsam
Die Adresse Eurer Ferienwohnung muss kurz, einfach zu schreiben und unverwechselbar sein. Dadurch lässt sie sich leicht merken, und Besucher erinnern sich an Eure Website.
Am besten ist eine Domain, die aus nur einem Wort besteht, etwa „www.ostseeurlaub.de“ oder „www.alpenpension.de“. Die allermeisten solcher Domains sind aber schon reserviert. Wenn Ihr mehrere Wörter verwendet, dürft Ihr sie mit Bindestrichen koppeln, sofern es sprachlich sinnvoll ist: „www.ferienhaus-meier.bayern“, „www.schwarzwald-ferien.de“ oder „www.nordsee-ferien.hamburg“ sind gute Beispiele. Vorsicht gilt bei Adressen mit Umlauten. Zwar ist „www.zur-mühle.de“ deutlicher als „www.ferienwohnung-zur-muehle.de“, allerdings werden die Umlaut-Domains von älteren Browsern nicht unterstützt.
Tipp 2: Adresse passend zum Inhalt
Anhand der Internet-Adresse müssen Interessenten sofort verstehen, worum es geht. „www.ferienhaus-sylt.de“ ist viel besser als „www.ferien-im-norden.de“. Wer Urlaub auf dem Biobauernhof anbietet, kann das bereits mit der Domain deutlich machen: „www.urlaub-bauernhof.bio“. Die Domain-Endung .bio gehört zu den neuen Adressendungen im Netz. .
Tipp 3: Neue TLDs lösen Klassiker ab
Zweifellos eignet sich die .de-Domain für Websites von Ferienwohnungen und Ferienhäusern. Die meisten sinnvollen .de-Adressen sind allerdings vergeben. Neue Top-Level-Domains sind dagegen noch verfügbar.
An erster Stelle bieten sich die Domains .reise und .reisen an. .reisen ist die preislich günstigere Wahl: Bei STRATO gibt es die .reisen-Adressen ab 0,89 Euro monatlich – .reise ist ab 6,89 Euro pro Monat erhältlich. Für Ferienhäuser eignet sich außerdem .haus.
Sinnvoll sind Internet-Adressen mit regionalem Bezug wie die beliebten Länder-Domains .bayern, .hamburg und .saarland. Website-Besucher erkennen an einer solchen Domain sofort, wo sich die Ferienunterkunft befindet – ein Pluspunkt.
Urlaubsunterkünfte, die mit sportlichen Freizeitangeboten werben, profitieren von Domains wie .bike oder .fitness. Interessant sind Adressen wie „www.nordsee-ferien.bike“ oder www.elbe-radweg.bike. Für ökologisch orientierte Übernachtungsbetriebe eignet sich die Endung .bio, für erlebnisbetonte Angebote .camp, beispielsweise „www.chiemsee.camp“.
Tipp 4: Suchmaschinen berücksichtigen
Die Wahl der Domain spielt für die Platzierung der Website in Suchergebnissen ebenfalls eine Rolle. Es kann keinesfalls schaden, wenn relevante Suchbegriffe in der Internet-Adresse vorkommen. Wer etwa eine Ferienwohnung im Frankenwald vermietet, sollte das Wort „Frankenwald“ in der Internet-Adresse nutzen.
Google achtet auch auf das Vorkommen relevanter Suchbegriffe innerhalb von Webseiten. Deshalb müssen „Ferienwohnung“ und andere Begriffe, unter denen Ihr gefunden werden wollt, mehrmals auf Eurer Website auftauchen, zum Beispiel in Überschriften, Zwischenüberschriften, Bildunterschriften und im Fließtext. Am besten überall da, wo es sich sinnvollerweise anbietet. Zu viele Stichworte (Keywords) können allerdings zu einer Abwertung in den Suchergebnissen führen, weil Google von einer Manipulation ausgeht.
Tipp 5: Internationale Adressen
Wer mit seiner Website auch ausländische Gäste anlocken will, sollte über eine zusätzliche englische Adresse nachdenken. Erfolgreiche Domains für die Reisebranche sind .holiday und .vacations. .country und .farm eignen sich, um Ferien auf dem Lande zu bewerben. Als englische Variante von .haus existiert .house.
Lis sagte am
Hallo Strato-Team,
gibt es auch bei der Vergabe von Namen für Ferienwohnungen verbotene Begriffe, die man nur nach Genehmigung verwenden darf? Sind z.B. die Namen von bekannten Ferienparks oder sonstigem geschützt?
LG
Lis
sagte am
Hallo Lis,
leider kann ich dir an der Stelle keine Rechtsberatung bieten. Grundsätzlich musst Du aber natürlich jeweilige Markenrechte beachten. Diese sind im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) geregelt.
Sonnige Grüße
Lisa