Domain-Betrug: Behalte Deine Marke im Griff

Domain-Betrug: Behalte Deine Marke im Griff

Apple, Coca-Cola, McDonalds: Erfolgreiche Unternehmen pflegen ihre Marke im Internet. Nutze auch Du die richtigen Domains, damit Deine Marke vor Missbrauch geschützt ist.

Herr Meier aus Hamburg besitzt das Sportfachgeschäft „Breakpoint“. Mit einem Onlineshop will er neue Märkte erschließen. Herr Meier bestellt die Domain „www.sportladen-hamburg.de“ und eröffnet seinen Onlineshop. Das Geschäft läuft gut an, aber schon nach ein paar Wochen bricht es ein. Was ist passiert?

Betrüger haben mehrere Domains bestellt, die dem „Breakpoint“ schaden: „www.breakpoint-sportladen.de“, „www.breakpoint-shop.hamburg“ und „www.sportladen-hamburg.com“ lenken Besucher vom Onlineshop weg. Sie landen stattdessen auf einer Werbeseite für Domains.

Die Betrüger wollen, dass Herr Meier ihnen die Domains abkauft. Dabei verlangen sie überhöhte Preise, weil sie wissen, wie wichtig die Domains für den Geschäftserfolg sind.

Die Methoden der Domain-Betrüger

Herr Meier ist ein Opfer von Cybersquatting. So nennt man das gezielte Abgreifen von Domains, die dem Registrierenden nicht zustehen. Meist registrieren Betrüger mehrere Varianten einer Domain: „www.hamburg-breakpoint.com“, „www.hh-breakpoint.com“, „www.breakpoint.hamburg“ und so weiter.

Um Druck auf den Rechteinhaber auszuüben, verknüpfen die Betrüger die Domains mit störenden Inhalten. Anschließend bieten sie die Adressen dem Unternehmen an, dem die Marke gehört, wobei sie einen sehr hohen Kaufpreis verlangen.

Eine Variante des Cybersquatting ist das Typosquatting. Dabei werden so genannte Tippfehler-Domains registriert: Adressen mit Buchstaben- und Zahlendrehern wie „www.breakpiont-hamburg.de“.

Ähnlich wie das Cybersquatting läuft das Domaingrabbing ab. Gauner registrieren eine große Anzahl Domains, ohne eine bestimmte Marke im Blick zu haben. Sie gehen davon aus, dass sich viele Adressen wieder verkaufen lassen: „www.sportladen-muenchen.de“, „www.sportladen-nuernberg.de“, „www.sportladen-regensburg.de“ und so weiter.

So schützt Du Dich vor Domain-Betrug

Hundertprozentigen Schutz vor Cybersquatting und Domaingrabbing gibt es nicht. Doch mit den folgenden Tipps behältst Du Deine Marke im Griff:

  • Mach Dir einen Plan: Für neue Produkte, Projekte und Unternehmen brauchst Du passende Domains. Bestelle die benötigten Internetadressen im Voraus. Herr Meier hätte zumindest „www.breakpoint-hamburg.de“ bestellen müssen.
  • Denke an Deine Marke: Gibt es noch freie Domains, die Deine Marke sinnvoll unterstützen? Dann reserviere sie sofort. Für den „Breakpoint“ wären es zum Beispiel „www.breakpoint-hamburg.com“ und „www.breakpoint.hamburg“.
  • Überlege Dir Alternativen: Du kannst und musst nicht jede Domain besitzen, selbst wenn sie interessant klingt. Überlege, welche Zusatz-Domains sich für Deine Marke lohnen. STRATO bietet Dir viele neue Domain-Endungen als Alternative zu den althergebrachten. Für Herrn Meiers Sportladen könnten zum Beispiel „www.tennis-shop.hamburg“ oder „www.hamburg-tennis.shop“ interessant sein.
  • Pass auf beim Providerwechsel: Während Du den Provider für Deine Domains wechselst, dürfen sie zu keinem Zeitpunkt frei verfügbar sein. Sonst können Betrüger die Situation ausnutzen.

Domain-Recht: Das sagen die Gesetze

Ein Streit um Domains wird nicht selten vor Gericht ausgetragen. Dabei geht es beinahe immer um das Namens- und das Markenrecht.

Das Namensrecht wird beispielsweise in § 12 BGB geregelt. Demnach können Personen ein Recht am Gebrauch eines Namens besitzen, andere nicht. Herr Meier hat zweifelsfrei das Recht zum Gebrauch des Namens Meier, Herr Müller wahrscheinlich nicht. Fühlt sich der Berechtigte, also Herr Meier, durch die Namensnutzung eines anderen, Herrn Müller, beeinträchtigt, kann er auf eine Unterlassung der Beeinträchtigung klagen.

Fragen zu Marken sind im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) geregelt. Wenn Herr Meier zum Beispiel die Bezeichnung „Breakpoint-Shirts“ für seine selbstbedruckten Tennis-Shirts als Marke schützen lässt, darf niemand anderes diese Marke im Geschäftsverkehr für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwenden (§ 14 Abs. 2 MarkenG). Denn der Inhaber einer geschützten Marke hat das ausschließliche Recht an dieser Marke.
Bei einer bekannten Marke wird es noch strenger: Hier ist jegliche Benutzung untersagt, wenn sie die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ausnutzt oder beeinträchtigt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Abmahnung oder mit einem gerichtlichen Verfahren rechnen (§ 14 Abs. 5-7 MarkenG).

Aber nicht nur der Inhaber einer geschützten Marke ist durch das Gesetz abgesichert. Auch Geschäftsbezeichnungen wie „Breakpoint Sportladen“ können geschützt sein (§ 15 MarkenG).

Bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, sind Schlichtungsversuche angebracht. Je nachdem, um welche Domains es sich handelt, sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig. Streitfälle um .eu-Domains werden zum Beispiel im alternativen Streitbeilegungsverfahren ADR in Prag verhandelt. Streite um Domains wie z. B. .com, .net, .online, .berlin können über die Uniform Domain Name Resolution Policy (UDRP) beigelegt werden. Das betrifft auch Domains, die länger als zwei Zeichen sind.

Für .de-Domains gibt es übrigens kein entsprechendes Schlichtungsverfahren. Sofern sich die beiden Streitpartner um die Domain nicht untereinander einigen, geht es vor Gericht. Hier empfiehlt es sich, einen Dispute-Antrag bei der DENIC zu stellen, damit die Domain nicht im Laufe des Verfahrens gelöscht, umgezogen oder auf einen anderen Inhaber übertragen werden kann.

Schlagworte: ,

Teilen

  1. Stefan sagte am

    Danke für den “wichtigen” Artikel an den Autor. Vielleicht sollte noch ergänzt werden, dass ein Disput Eintrag bei der DENIC für das obige Beispiel bei den nicht “.de” Einträgen sinnlos wäre, da die Denic nicht für die anderen TLDs zuständig ist. Auch ist eine gerichtliche Auseinandersetzung außerhalb Deutschlands, wenn der Domaingrabber bspw. im Ausland sitzt, fast unmöglich. Alle TLDs zu registrieren macht m. E. finanzell keinen Sinn, aber die wichtigsten wie .de, .com, .net sollte man auf alle Fälle für wichtige Projekte registriert haben.

    Antworten
    • Stefan sagte am

      “Vielleicht sollte noch ergänzt werden, dass ein Disput Eintrag bei der DENIC für das obige Beispiel bei den nicht „.de“ Einträgen sinnlos wäre, da die Denic nicht für die anderen TLDs zuständig ist.”

      Hat der Autor herausgestellt, mea culpa!

      Antworten

Sie können erst kommentieren, wenn Sie unseren Datenschutzbestimmungen und den Cookies zugestimmt haben. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir andernfalls keine personenbezogenen Daten von Ihnen aufzeichnen.

Klicken Sie dazu einfach unten im Browser Fenster auf den blauen Button Akzeptieren. Nach dem Neuladen der Seite können Sie Ihr Kommentar schreiben.

 

Diese Webseite verwendet Cookies, um die Nutzung der Seite zu verbessern, den Erfolg von Werbemaßnahmen zu messen und interessengerechte Werbung anzuzeigen. Durch die Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Informationen