Achtung Abmahnung! Ein rechtssicheres Impressum schützt

Achtung Abmahnung! Ein rechtssicheres Impressum schützt

Ob Shop, Website oder Blog – das Impressum muss sitzen. Wer hier Fehler macht, läuft Gefahr in die Abmahnfalle zu tappen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

„Rechtsanwälte können im Auftrag von Wettbewerbern Fehler im Impressum vom Website-Betreiber aufspüren. Wenn Sie fündig geworden sind, droht die Abmahnung. Begründete Abmahnungen verursachen dann Kosten von mehreren Hundert Euro.“, sagt Rechtsanwalt Björn Borrmann aus der Rechtsabteilung von STRATO.

Um sich vor Abmahnungen zu schützen, rät er insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

Ohne Impressum, keine Website

Erst wenn Ihr Impressum vollständig ist und Sie alle Daten noch einmal geprüft haben, sollten Sie Ihre Website online stellen. Das Impressum ist Pflicht. Es gibt nur eine Ausnahme: Bei einer privaten Website, die ausschließlich für Familie und Freunde bestimmt ist, dürfen Sie auf das Impressum verzichten. Der Link zum Impressum sollte außerdem auf jeder Unterseite vorhanden und leicht erkennbar sein, das heißt möglichst ohne Scrollen.

Alles drin?

Vollständigkeit ist das A und O eines rechtssicheren Impressums. Fehlt eine wesentliche Angabe, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden. Besonders wichtig: Gewährleisten Sie eine unproblematische Kontaktaufnahme. Ihr Name oder der Name Ihrer Gesellschaft (inklusive Rechtsform), Ihre geschäftliche Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind ein Muss. Eine Faxnummer ist optional, sie sollte allerdings genannt werden, wenn Sie eine haben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer muss ebenfalls angegeben werden, falls vorhanden.

Verantwortung zeigen

Bei Gesellschaften wie z.B. einer GbR, GmbH oder einem Verein muss außerdem die Person genannt werden, die für das Unternehmen oder den Verein vertretungsberechtigt ist, also Verträge abschließen kann. Das kann z.B. der Vorstand oder Geschäftsführer sein. Wer seinen Shop als Selbstständiger betreibt, schließt Verträge im eigenen Namen. Die Angabe zur Vertretungsberechtigung erübrigt sich dann. Eingetragene Vereine werden in der Regel durch den Vorstand vertreten, bei der Vereins-Homepage muss deshalb der gewählte Vorstand aufgeführt werden. Bei einer GbR sind sämtliche vertretungsberechtigte Gesellschafter zu nennen.

Einheitlich und richtig sollte es sein

Website-Betreiber, die in ein Register wie das Handels- oder das Vereinsregister eingetragen sind, müssen außerdem ihre jeweilige Registernummer und das Registergericht im Impressum angeben. Mithilfe dieser Angaben können beispielsweise Webshop-Kunden im Handelsregister überprüfen, ob die Angaben des Betreibers stimmen. Hier ist es wichtig, dass die Daten im Handelsregister und im Impressum übereinstimmen, um einen Vertrauensverlust und ungewollte rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Beispiel-Impressum

(Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um ein Muster handelt, das eine individuelle Beratung nicht ersetzen kann, da im Einzelfall zusätzliche Angaben notwendig sein können.)

Anbieter:
Max Mustermann bzw. Mustermann GmbH
Musterstraße 11
10587 Berlin

Kontakt:
Telefon: 030/12345678-0
Telefax: 030/12345678-1
e-Mail: e-mail@mustermann.de
Website: www.mustermann.de

Registergericht: AG Charlottenburg
HRB-Nummer: 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 123456789
Vertretungsberechtigt: Max Mustermann, Geschäftsführer (im Fall der GmbH)

Update 22.05.2018 v. Thomas Ritter: Janolaw bietet mittlerweile keinen kostenlosen Online-Assistenten zur Erstellung des Impressums an.

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  1. Torben Becker sagte am

    Euer Tipp zum Thema Impessum: “Janolaw bietet kostenlose Online-Assistenten an” ist jetzt leider nicht mehr gültig, es gibt dort leider nur noch hochpreisige Abos ab 25 Euro im Jahr. Bitte also den Tipp rausnehmen oder erwähnen, dass dort kostenpflichtige Tools gekauft werden können. Bei den Preisen verdient Janolaw mehr an den Strato-Hostingpacketen und Klein-Onlineshops als Strato selbst, für ein paar Links und Webseiten, und im Kleingedruckten mit deutlichen Einschränkungen bei der Haftung.

    Antworten
  2. Michael Krudewig sagte am

    Ist es denn erforderlich für das Impressum eine eigene Seite anzulegen oder kann es nicht unter der letzten Seite stehen oder gemeinsam mit Bsplsw. “Kontakt” ?
    Ich frag nur aus Neugierde. Hab auf meinen Sites genügend Seiten zur Verfügung.

    Antworten
    • Thomas Ritter sagte am

      Hallo Michael,

      wie die Kollegin schreibt, muss der Link zum Impressum “auf jeder Unterseite vorhanden und leicht erkennbar sein”. Ich darf Dir leider keine Rechtsberatung geben. Daher kann ich Dir nicht sagen, ob das mit der Integration in die “Kontakt”-Seite erfüllt ist. Auf der sicheren Seite bist Du aber, wenn Du eine eigene Seite anlegst.

      Schöne Grüße
      Thomas

      Antworten
  3. bibuli sagte am

    ‘Ohne Impressum, keine Webseite’ – klare Ansage!
    Habe gestern bei Strato angefragt, wie ich in meine Webseite ein Impressum einfügen kann. Heute kam die Antwort:

    Sehr geehrter Herr …,
    vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne werde ich Sie in Ihrem Anliegen unterstützen.
    In diesem Paket was Sie aktuell benutzen stehen Ihnen 5 Seiten zur Verfügung. Diese haben Sie bis jetzt alle Genutzt.
    Mit 5 Seiten sind alle Seiten die in dem Baukasten zu sehen sind wie z.B.




    Kontakt

    Um Mehr Seiten zu Bearbeiten oder Hinzuzufügen, müssen Sie Ihr Aktuelles Paket Upgraden zu dem Paket Homepage Baukasten PRO wo Sie 1000 Seiten zur Verfügung haben, oder auch entweder die Kontakt Seite einfach umbenennen.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis
    Mit freundlichen Grüßen
    A… H…
    STRATO Customer Care

    Nun hätte ich angesichts der Wichtigkeit eines Impressums erwartet, dass es in jedem Baukasten enthalten ist – also faktisch 5 + 1 oder 1000 + 1 Seite. So muss man also tatsächlich jeweils 1 Seite abziehen, da man die selbstgebastelte Impressums-Seite ja schlecht als vollwertige Seite nutzen kann.
    Meine 5-seitige Seite ist fertig und online – muss ich für ein Impressum jetzt also 994 Seiten dazukaufen… Ich würde die Auskunft von Strato auch nicht zwingend so verstehen, dass im Baukasten PRO tatsächlich ein echtes Impressum enthalten ist.
    Wie also soll ich die Aussage ‘Ohne Impressum, keine Webseite’ verstehen? Rät die Autorin damit versteckt von Strato ab…? Vielleicht sogar eine unentdeckte Marktlücke; Baukästen mit rechtssicheren Impressen?

    Antworten
    • Andreas Wehry sagte am

      Hallo „bibulli“,

      ich bedaure, dass die Beschränkungen hinsichtlich der Seiten-Anzahl für Dich mit Unannehmlichkeiten verbunden sind.

      Zum Thema rechtssicheres Impressum vorab der Hinweis: Zum Inhalt eines solchen Impressums können wir Dir leider keine konkreten Informationen geben, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Meine wärmste Empfehlung ist aber, unser Widget von janolaw im Homepage-Baukasten zu nutzen. Damit erstellst Du ganz einfach ein rechtssicheres Impressum! 🙂

      Deinen Wunsch, auf das Impressum als Extra-Seite hinzuweisen, kann ich zudem gerne an meine Kollegen als Verbesserungsvorschlag weitergeben.

      Viele Grüße
      Michael

      Antworten
  4. sagte am

    Hallo …,

    Tatsache dürfte in diesem Kontext wohl, das Deutschland ‘on top’ ist, wenn es um rechtliche Hürden und bürokratische Stolpersteine geht – in anderen Teilen der Welt (z. B. USA, Kanada, Australien, England , etc.) hat man solche Probleme (in dieser Form) nicht.

    Regulationen , Normen, usw., haben natürlich gewisse Vorteile, sie bieten Rechtssicherheit etc., aber sie bremsen auch aus, machen einfache Vorhaben komplex, unmöglich resp. unwirtschaftlich.

    Man sollte diesbzgl. in Deutschland anfangen umzudenken, globaler zu denken, zu handeln.

    Ciao, Sascha.

    Antworten
  5. sagte am

    Uraltes Thema aber immer aktuell. Da muss ich jetzt ein wenig nacharbeiten, vielen Dank!

    Antworten

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