Online-Recht ist ein wichtiges Thema, und das nicht nur für Leute, die Webshops, sondern auch für Menschen, die ein Weblog oder eine einfache Website betreiben. Das bestätigen diverse Abmahnwellen immer wieder.
Wer eine Idee für einen Webshop hat, der möchte in erster Linie die Idee umsetzen und die entsprechenden Produkte verkaufen und sich nicht permanent mit der komplexen Online-Recht-Thematik auseinandersetzen.
STRATO bietet daher schon seit längerer Zeit den Zusatzschutz für die Webshops. Wer ein Plus-Paket oder höher gebucht hatte, der hatte die Möglichkeit den Abmahnschutz der IT-Recht-Kanzlei dazuzubuchen.
Dieser Schutz besteht aus abmahnsicheren Rechtstexten für die AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum. Bei den Produktpaketen Webshop Pro und Ultimate ist der Schutz sogar für die Rechtstexte der Plattformen eBay.de und amazon.de verfügbar.
Die IT-Recht-Kanzlei erstellt notwendige Rechtstexte, passt sie im Rahmen des Update-Services an die aktuellen Gegebenheiten an und haftet für diese. Gibt es neue Gerichtsurteile, so werden die Texte entsprechend angepasst.
Abmahnschutz auch für andere Produkte
Nun wurde dieser Service und Schutz auch auf andere Produkte erweitert. So kannst du, wenn du andere Pakete bei uns hast – etwa das WordPress-Hosting-Paket – den Abmahnschutz ebenfalls dazubuchen.
Hast du lediglich eine Website oder ein Blog, dann ist das erste Paket ausreichend. Hier bekommst du rechtssichere Texte für das Impressum und die Datenschutzerklärung. Zudem gibt es Textmuster und Anleitungen in Bezug auf die DSGVO.
Betreibst du einen Online-Shop, dann wäre das mittlere Paket die bessere Wahl, da du hier zusätzlich noch rechtssichere Texte für AGB und Widerrufsbelehrung mit dabei sind.
Hast du dagegen ein Webshop und du verkaufst die Produkte noch zusätzlich über Amazon oder eBay, dann ist das dritte Paket empfehlenswert, da du hier den Zugriff auf die entsprechenden Rechtstexte hast.
Somit erhältst du bei STRATO ein sinnvolles Paket für die Rechtssicherheit und kannst dich entspannter auf die Umsetzung deiner Ideen konzentrieren.
Unsere Webshop-Pakete Unsere Hosting-PaketeBild von Lothar Dieterich auf Pixabay
Timo sagte am
Hallo Vladimir, weiter oben schreibst du „Ja, Cookie-Consent-Tool ist der teil des Abmahnschutzpakets. Im Mandantenportal von IT-Recht hast du die Möglichkeiten, unterschiedliche Partner auszuwählen. Der Cookie-Consent Banner von Consentmanager ist beispielsweise bis zu 40.000 Seitenaufrufen pro Monat inklusive.“
Ich hatte daraufhin das Paket für Webseiten gebucht. Leider stimmt die Aussage nicht. Auf Nachfrage bei IT Recht Kanzlei steht der Consentmanager nicht für Strato Kunden zur Verfügung. Nur das Cookie Tool von PRIVE ist inbegriffen. Ich möchte den Abmahnschutz nun wieder kündigen und direkt bei IT Recht Kanzlei abschließen.
Vladimir Simović sagte am
Hallo Timo,
das sind die Infos, die mir vorliegen. Ich werde deinen Kommentar weiterleiten.
Viele Grüße
Nicole sagte am
Bin im Aufbau einer Website, auf der ich Dienstleistungen anbieten möchte. Hierfür habe ich das Homepage-Baukasten Plus Paket gebucht. Dient in erster Linie dazu, über meine Dienstleistungen zu informieren bzw diese zu bewerben und potentiellen Kunden die Möglichkeit der Kontaktaufnahme via Formular oder Telefon zu ermöglichen. Welches Abmahnschutz Paket wäre dann für mich das relevante. Bin ich damit dann komplett auf der sicheren Seite?
Vladimir Simović sagte am
Hallo Nicole,
da du keinen »klassischen« Webshop betreibst, würde das normale Abmahnschutz-Paket ausreichen. Die dort bereitgestellten Rechtstexte, sollten für dein Vorhaben ausreichen.
Viele Grüße
Vladimir
Jens sagte am
Auf den Seiten der IT-Recht-Kanzlei ist zu lesen, dass das dort angebotene Paket auch ein Cookie-Consent-Tool beinhaltet. Ist dieses Tool in Stratos Abmahnschutzpaket ebenfalls enthalten? Benötige ich für ein Strato-Paket mit mehreren Domains das Abmahnschutzpaket auch mehrfach, oder gilt der Abmahnschutz für alle meine Domains/Wordpresses/Webseiten?
Vladimir Simović sagte am
Hallo Jens,
Ja, Cookie-Consent-Tool ist der teil des Abmahnschutzpakets. Im Mandantenportal von IT-Recht hast du die Möglichkeiten, unterschiedliche Partner auszuwählen. Der Cookie-Consent Banner von Consentmanager ist beispielsweise bis zu 40.000 Seitenaufrufen pro Monat inklusive.
Die Anzahl der Domains oder Websiten ist nicht ausschlaggebend, sondern wer der Betreiber ist. Hast du z. B. einen Webshop und zusätzlich noch einen Blog, dann kannst du das gleiche Abmahnschutzpaket dafür verwenden. Die Daten, beispielsweise aus dem Impressum, wären hier auf beiden Seiten identisch.
Viele Grüße
Vladimir